Ja!
Die Betreuungskosten für Ihr Kind können Sie als Sonderausgaben absetzen – bis zu 4.000,- Euro pro Jahr und Kind. Die Verpflegungskosten sind dagegen NICHT steuerlich absetzbar!
| Verwaltung * Kennedystr. 32 * 63477 Maintal |
| 06181 - 61 89 664 betreuung(at)budokan-maintal.de |
Ja!
Die Betreuungskosten für Ihr Kind können Sie als Sonderausgaben absetzen – bis zu 4.000,- Euro pro Jahr und Kind. Die Verpflegungskosten sind dagegen NICHT steuerlich absetzbar!