Das Betreuungs- und/oder Verpflegungsentgelt ist monatlich im Voraus bargeldlos zu zahlen; es wird spätestens zum 28. des Vormonats von dem benannten Konto im Wege des Lastschriftverfahrens abgebucht.
Im Falle nicht ausreichender Deckung des Kontos erhebt der Verein eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 7,50 Euro.
Sollten Gelder/Gebühren nicht bezahlt werden, behalten wir uns das Recht auf fristlose Kündigung vor - auf jeden Fall wird das Kind bis zur vollständigen Bezahlung der Rückstände von der Betreuung ausgeschlossen.
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