Wann wird abgebucht - und was passiert wenn mein Konto nicht gedeckt ist?

Das Betreuungs- und/oder Verpflegungsentgelt ist monatlich im Voraus bargeldlos zu zahlen; es wird spätestens zum 28. des Vormonats von dem benannten Konto im Wege des Sepalastschriftverfahrens abgebucht.

Im Falle nicht ausreichender Deckung des Kontos erhebt der Verein eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,00 Euro.

Sollten Gelder/Gebühren nicht vollständig beglichen, oder ohne Angaben von Gründen zurückgebucht werden, behalten wir uns das Recht auf fristlose Kündigung vor - auf jeden Fall wird das Kind bis zur vollständigen Bezahlung der Rückstände von der Betreuung und Mittagsverpflegung ausgeschlossen.

Sollte Ihnen ein Amt oder eine Behörde die Betreuungsgebühren bezahlen, kümmern Sie Sich bitte rechtzeitig um eine Verlängerung der Bewilligung. Wir buchen generell die Gebühren von Ihrem Konto ab!

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