Meldepflicht gemäß IfSG |
In Deutschland besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht gemäß IfSG. |
Benachrichtigungspflicht gemäß IfSG |
Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen Kopflausbefall haben. |
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