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Eine Kindeswohlgefährdung bedeutet, dass der Körper oder die Seele eines Kindes in Gefahr ist, zum Beispiel durch: Vernachlässigung von Körper und Seele, seelische Gewalt, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt und/oder häusliche Gewalt.

Deshalb: Hinschauen - Zuhören - Ansprechen!

Sie haben einen Verdacht?

Was Sie tun können:

Hinsehen und Zuhören: Seien Sie aufmerksam, wenn Sie ein „ungutes Gefühl“ haben, und sprechen Sie empathisch mit dem Kind, ohne Druck auszuüben.

Melden: Zögern Sie nicht, einen Verdacht auf Gewalt zu melden, bei der Polizei (110) oder dem Jugendamt.

Anlaufstellen nutzen: Informieren Sie sich über lokale Beratungsstellen (z.B. Kinderschutz-Zentren) oder die bundesweiten Hilfetelefone.

Unter der PDF ANSPRECHPARTNER finden Sie einige Anlaufstellen!

Alle unseren Angestellten, Trainer/Trainerinnen und Übungsleiter/Übungsleiterinnen unterschreiben den Verhaltenskodex und müssen bei Ihrer Einstellung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das keine Einträge haben darf. Ein neues Führungszeugnis muss in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden.